Seit vielen Jahren werde ich regelmäßig von örtlichen Nachlassgerichten zum Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter bestellt. Dabei verwalte ich Nachlässe für unbekannte Erben und ermittle diese anfangs unbekannten Personen oder bin für Erben tätig, die eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeiführen möchten.
In diesem Zusammenhang hat sich das Erbrecht zu einem meiner weiteren Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt.