Neben den oben genannten Mandatsinhalten werde ich oft mit der Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsrückständen oder von Sonderzahlungen beauftragt. Hier ist immer zu beachten, dass eine Vielzahl von Arbeits- und geltenden Tarifverträgen sogenannte Ausschluss- oder Verfallklauseln beinhalten. Diese Klauseln regeln, dass vermeintliche Ansprüche gegen die andere Vertragspartei, z.B. wegen rückständiger Vergütung, innerhalb kurzer Fristen von wenigen Monaten geltend gemacht werden müssen, andernfalls verfallen sie.
Wegen der Dynamik sich oft ändernder Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts zu Vertragsklauseln, sind viele dieser Ausschlussklauseln in Altverträgen unwirksam. Das führt nicht selten dazu, dass vermeintlich verfallene Ansprüche auch noch nach Ablauf der kurzen Fristen erfolgreich geltend gemacht und gerichtlich durchgesetzt werden können.